ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Stand 2019

 

 

Es werden die gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beratenen, in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe empfohlenen, Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in ihrer letztgültigen Fassung anerkannt. Weiters weisen wir darauf hin, dass für Buchungen ab dem 1.7.2018 die Bestimmungen des Pauschlreisegesetztes (PRG) an die Stelle der §§ 31 b bis 31 f Konsumentenschutzgesetz (KSchG) treten.

Da aber Jagdreisen speziellen Bedingungen unterliegen, dürfen wir auf die in der Folge angeführten Punkte bzw. Abweichungen hinweisen. Deshalb ersuchen wir Sie, folgende Punkte genau durchzulesen und zu beachten. Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung bestätigen Sie, diese Vertragsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. 

 

 

1) AUFTRAGSERTEILUNG

  

Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung beauftragen Sie uns mit der Planung und Organisation Ihrer Jagdreise. Mit der unterzeichneten Jagdanmeldung bestätigen Sie auch, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Auf Grund Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns die Jagdreisebestätigung, womit der Jagdreisevertrag abgeschlossen ist.

  

Von diesem Vertrag kann unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen jederzeit zurückgetreten werden. Um alle für die Reise nötigen Formalitäten - Visum, Waffenscheine, Jagd- und Abschusslizenzen u. dgl. - termingerecht erledigen zu können, müssen die von uns angeforderten Unterlagen, wie Reisepass, Passbilder, Waffendaten u. dgl., sofern nicht anders vereinbart, mindestens 40 Tage vor Reiseantritt bei uns eingelangt sein. Treffen diese Unterlagen nicht termingerecht ein, können wir für eine ordnungsgemäße Organisation der von Ihnen gebuchten Jagdreise nicht mehr garantieren, da wir wie auch unsere Partner einen angemessenen Zeitraum benötigen, um alle nötigen Formalitäten fristgerecht zu erledigen. Wird dieser Zeitraum nicht eingeräumt, muss der Kunde anfallende Mehrkosten bzw. daraus resultierende Stornokosten tragen, da der Jagdanbieter vor Ort die Jagd nicht kurzfristig mit einem anderen Jagdgast durchführen kann.

  

2) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  

Mit dem Angebot werden Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie auch die Vorschreibung für die fällige Vorauszahlung, die max. 20 % des Arrangements beträgt. Die Restzahlung hat frühestens 20 Tage vor Reiseantritt nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen (Flugticket und Voucher) zu erfolgen. Sollte die Vorauszahlung - trotz gegebener Nachfrist - nicht termingerecht bei uns einlangen, besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reisedokumente. In diesem Fall gilt die Reise als von Ihnen storniert. Alle damit verbundenen Unkosten müssen vom Kunden getragen werden.

 

Die Endabrechnung erfolgt auf Grund des von Ihnen unterzeichneten Jagdprotokolls. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, hat der gesamte Zahlungsverkehr über unser Büro zu erfolgen. Direkte Absprachen mit bzw. Direktzahlungen an den Anbieter vor Ort oder Dritte werden generell nicht anerkannt.

 

Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Jagdanbieters vor Ort. Sofern nicht anders - ausdrücklich schriftlich - vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd- und Trophäengebühren sowie allfälliger Gebühren für Versand und Importverzollung ausgehändigt.

  

3) LEISTUNGEN

  

Der Umfang der Leistungen wird im Angebot und in der Buchungsbestätigung klar definiert. Davon abweichende Absprachen mit dem Anbieter vor Ort oder mit Dritten können nicht anerkannt und auch nicht geltend gemacht werden. 

 

4) PREISÄNDERUNGEN

  

Mistral Jagdreisen Ges.m.b.H. behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten (etwa der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Ab dem 20. Tag vor Abreisetermin sind Preisänderungen ausgeschlossen. 

 

5) JAGDPROTOKOLL

  

Das Jagdprotokoll ist die einzig anerkannte Grundlage für die Endabrechnung. Das Jagdprotokoll muss in Deutsch und in der Landessprache oder in einer für Jagdanbieter und Jagdgast verständlichen Sprache abgefasst werden. In diesem Protokoll müssen alle erbrachten Leistungen, Abschüsse und Trophäengewichte eingetragen sein. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der im Jagdprotokoll eingetragenen Angaben. Ferner ist das Jagdprotokoll auch die einzig anerkannte Grundlage für ev. Reklamationen. Beanstandungen müssen unbedingt sofort vor Ort dem Anbieter oder Leistungsträger nachweislich mitgeteilt werden. Jede Beanstandung - auch wenn sofort abgestellt - muss im Jagdprotokoll eingetragen werden. Nicht im Jagdprotokoll eingetragene Reklamationen können nicht anerkannt werden. Es empfiehlt sich, ev. Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende bei uns schriftlich geltend zu machen, da bei späteren Reklamationen Beweisschwierigkeiten auftreten können.

  

6) HAFTUNG

  

Im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Reise- und Jagdvertrages haften wir für ordnungsgemäße Vermittlung, sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und eine korrekte Leistungsbeschreibung. Für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke können wir keine Haftung übernehmen - es ergibt sich daraus auch kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen dürfen. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie es auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen - auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke.

 

Der Kunde ist für den Trophäentransport in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch, Beschädigung oder Verlust Ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes können wir keine Haftung übernehmen. 

 

Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risken (Expeditionscharakter). Der Jagdanbieter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Auftretens solcher Risken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht. Wir können für Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung keine Haftung übernehmen, sofern uns kein Verschulden trifft.

  

7) PFLICHTEN DES JAGDGASTES

  

Der Kunde ist verpflichtet, bei ev. auftretenden Leistungsstörungen oder nötigen Änderungen im Reiseverlauf alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Jagdgesetze des betreffenden Jagdlandes zu beachten und hat den Anweisungen des Pirschführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Jagd in alkoholisiertem Zustand können zum Abbruch der Jagd oder zum Ausschluss von der Jagd führen. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangementbetrag berechnet. Mehrkosten für ev. Umbuchung von Flügen usw. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.

  

8) RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

  

Wir bzw. der Jagdanbieter vor Ort behalten uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt (Kriegshandlungen, Terror, Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen u.ä.), die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise in Frage stellen. Gleiches gilt, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl an der Jagdreise nicht erreicht wird, ohne dass daran den Jagdreiseveranstalter ein über den Grad leichter Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden trifft.

 

In diesem Falle werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenzen des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen in voller Höhe refundiert.

  

9) REISE- u. KUNDENGELDSICHERUNG 

 

MISTRAL JAGDREISEN Ges.m.b.H. ist beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter der GISA-Zahl: 12849833 eingetragen.

 

Wir, MISTRAL Jagdreisen, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen mittels Bankgarantie Nr. 70.045.075 bei Raiffeisenbank Eggenburg reg. Gen.m.b.H., (3730 Eggenburg, Hauptplatz 24 - 26) nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherheitsverordnung (RSV) versichert. 

 

Dies gilt für: 

 

a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht   erbracht wurde, und

 

b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind. 

 

* Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 20 % früher als 2 Wochen vor Reiseantritt übernehmen.

 

* Anzahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden.

 

* Anzahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen, die die abgesicherten 20 % übersteigen, sind gemäß RSV nicht gedeckt. 

 

Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. 

 

MISTRAL Jagdreisen nimmt darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil. Abwickler gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der Europäischen Reiseversicherungs-AG, 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Tel.: 01 - 317 25 00, Fax: 01 - 319 93 67, E-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, anzumelden. 

 

10) RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN 

 

Unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen kann jederzeit von der gebuchten Jagdreise zurückgetreten werden. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Datum der Stornierung gilt der Poststempel der schriftlich übermittelten Stornierung. Bei Stornierung - aus welchen Gründen auch immer - werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornokosten in Rechnung gestellt: 

 

a) Bei Stornierung bis 61 Tage vor Reisebeginn werden 30 % der Arrangementkosten als Stornogebühr berechnet.

b) Bei Stornierung zwischen 60 u. 31 Tagen vor Reiseantritt werden 50 % der Arrangementkosten als Stornogebühr berechnet.

c) Bei Stornierung kürzer als 31 Tage vor Reiseantritt werden alle gebuchten Leistungen als Stornogebühr berechnet. 

 

Die Gründe für diese Stornierungsbestimmungen sind, dass die Permits mehrheitlich auf den Namen des Kunden ausgestellt werden und nicht übertragen werden können. Darüber hinaus erleidet der Jagdanbieter vor Ort durch eine Stornierung einen erheblichen finanziellen Verlust, der nicht kompensiert werden kann, da kurzfristig kaum ein Ersatzjäger gefunden werden kann. 

 

11) VORZEITIGER ABBRUCH DER REISE 

 

Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen von ihm zu vertretenden Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketumbuchungen, zusätzliche Transfers, Hotelkosten und dgl. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden. 

 

12) HÖHERE GEWALT 

 

Sollte der Reise- und Jagdverlauf nach Antritt der Reise durch bei Buchung nicht vorhersehbare Gründe wie Streik, Krieg, Unruhen, Terror, Epidemien, Naturkatastrophen, Treibstoffmangel oder Gründen, die den vorgenannten in der Wirkung gleichkommen, geändert oder abgebrochen werden, sind alle damit verbundenen Kosten für Ticket-umbuchungen, Hotels, Transfers und dgl. vom Kunden zu tragen. 

 

13) GERICHTSSTAND  

 

Auf Basis gegenständlicher Geschäftsbedingungen zustande gekommene Verträge zwischen Mistral Jagdreisen Ges.m.b.H. und dem Kunden unterliegen einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz der Mistral Jagdreisen Ges.m.b.H. sachlich zuständige Gericht bzw. das Bezirksgericht Horn vereinbart. 

 

14) VERSICHERUNGEN

 

Unsere Programme und Leistungen enthalten keine Versicherungen. Der Jagdgast ist verpflichtet für eine internationale Jagdhaftpflichtversicherung zu sorgen. Weiters empfehlen wir den Abschluss einer Reise-, einer Storno- und ev. einer Gepäckversicherung. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise vom Jagdgast selbst, vom Jagdanbieter vor Ort oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen. 

 

15) SONSTIGE BESTIMMUNGEN 

 

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Buchungsvertrages berechtigt nicht zum Rücktritt, sofern von uns eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung angeboten wird. 

 

Alle in diesem Katalog angegebenen Programme, Leistungen, Gebühren und Bedingungen beziehen sich auf den Stand vom 1. Jän. 2019 - vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. 

 

Eine auszugsweise oder vollständige Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieses Kataloges ohne Zustimmung der Mistral Jagdreisen Ges.m.b.H. ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

 

 

 EIN HINWEIS ZUR BESORGUNG DER FLUGTICKETS

 

 Am Flugsektor haben sich in letzter Zeit einige Änderungen ergeben. Tickets, die frühzeitig gebucht und kurz darauf ausgestellt werden, sind meist günstiger.

Gleichzeitig kommt es jedoch immer öfter vor, daß die bei Reservierung bekanntgegebenen Gebühren nur für einen kurzen Zeitraum garantiert werden bzw. die Reservierung nur für einen relativ kurzen Zeitraum aufrechterhalten wird. Die Tickets müssen bald ausgestellt werden, damit die Reservierungen nicht wieder gestrichen werden.

Es bleibt Ihnen freigestellt, ob Sie die Tickets selbst oder über unser Büro buchen wollen. Sie bekommen von uns mit dem Jagdangebot auch ein Angebot für die Flüge.

Mistral Jagdreisen berechnet für die Vermittlung eine Gebühr von Euro 20,-- pro Ticket. Wir können und werden Ihre Flüge aber nur dann reservieren und ordern, wenn Sie uns bei Buchung mit der Besorgung der Flüge beauftragen - was für Sie aber dann verbindlich ist. Sobald die Tickets ausgestellt werden, müssen diese auch von Ihnen im Voraus bezahlt werden.

Umbuchungen, Terminänderungen oder Stornierungen sind meist nur mit erheblichen Mehr- oder Stornokosten verbunden. Diese müssen in jedem Fall vom Jagdgast getragen werden.